| |
Auf einem mit
Garagen bebautem Hanggrundstück sollte ein Einfamilienhaus errichtet
werden. Der Höhenunterschied innerhalb des Grundstückes betrug bis
zu 4,50 m. Zusätzlich verliefen die Abwasserentsorgung von zwei
benachbarten Grundstücken auf dem Baugrundstück. Diese mussten während
der Baumaßnahme neu verlegt werden.
Die Hanglage
des Grundstückes und der Blick zum Borsberg nach Norden ist bestimmend
für die Ausrichtung des Gebäudes und der einzelnen Räume. Es entstanden
zwei im rechten Winkel zueinander stehende Gebäudeteile, welche
durch die offene Treppe miteinander verbunden sind. Das geplante
Gebäude wurde barrierefrei gestaltet. Dafür wurden im Gebäude die
entsprechenden Bewegungsflächen und die Nachrüstung eines Aufzuges
vorgesehen. In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Hühne wurde
das Gebäude entsprechend KFW 60 geplant und ausgeführt.
|
|